Themen

Wie wir arbeiten

Der Nationale Rat arbeitet in Arbeitsgruppen zu den Themen „Schutz“, Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“. Erste Ergebnisse wurden im Juni 2021 in einer „Gemeinsamen Verständigung“ veröffentlicht. Im Sommer 2022 hat sich der Nationale Rat auf eine Agenda 2022-2023 verständigt.

Um Kinder und Jugendliche in ihren digitalen Lebenswelten besser schützen zu können, wurde im Juli 2023 das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ von UBSKM und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gegründet. Das Bündnis soll die Arbeit des Nationalen Rates in diesem Bereich stärken.

Die Arbeitsgruppen und das Bündnis setzen sich aus Mitgliedern der konstituierenden Sitzung des Nationalen Rates bzw. deren Vertretungen sowie weiteren Expertinnen und Experten zusammen.

Sitzungen

Foto: Florian Gaertner/photothek.net

Schutz

Schutzkonzepte stellen ein Qualitätsmerkmal von Einrichtungen und Organisationen dar und tragen zur weiteren gesellschaftlichen Enttabuisierung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei. Die Mitglieder des Nationalen Rates wirken entschieden darauf hin, die zentralen Gelingensbedingungen für Schutzkonzepte zu verbessern und eine hohe Qualität in ihrer alltäglichen Umsetzung zu ermöglichen.

Hilfen

Ein funktionierendes Hilfesystem ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Betroffene schnell, adäquat und niedrigschwellig Unterstützung erhalten. Der Nationale Rat hat sich intensiv mit den verschiedenen Hilfesystemen befasst und mit Akteurinnen und Akteuren aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitsbereich und der Sozialpolitik gearbeitet. Schwerpunkte dieser ersten Arbeitsphase waren die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schutz- und Hilfeplanung, gewaltspezifische Hilfeangebote im Gesundheits- und im Jugendhilfebereich sowie die Umsetzung des Sozialen Entschädigungsrechts.

Kindgerechte Justiz

Der Nationale Rat hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für betroffenensensible und kindgerechte Verfahren weiter zu verbessern: So soll die Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen befördert werden. Zudem werden Maßnahmen für eine gezielte Qualifizierung der am Verfahren beteiligten Fachkräfte auf den Weg gebracht. Der Zugang zum Recht soll für Kinder und Jugendliche erleichtert und die übergeordnete interdisziplinäre Zusammenarbeit für strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren gestärkt und institutionalisiert werden. Für diese Zielsetzung erarbeiten die Mitglieder Praxisleitfäden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren. Daneben wird der Nationale Rat eine Praxishilfe erarbeiten, die Prozesse der Kapazitätsbildung in Jugendschutzverfahren durch Kompetenzbündelung und Zuständigkeitskonzentration an Gerichten und Staatsanwaltschaften unterstützen kann.

Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation

Sexuelle Gewalt und Ausbeutung findet vielfach auch organisiert und mittels digitaler Medien statt. Die Mitglieder des Nationalen Rates setzen sich dafür ein, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern, spezifische Hilfen wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote zu verbessern und die koordinierte und kooperative Zusammenarbeit der Fachkräfte zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen im digitalen Raum besser vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Zum Gewaltkontext organisierte und rituelle Gewalt werden Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht.

Forschung und Wissenschaft

Eine verbesserte Datengrundlage zu Ausmaß und Erscheinungsformen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist unerlässlich, um evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen zu treffen. Der Nationale Rat erarbeitet gemeinsame Leitlinien für eine Strategie zur Erhebung von Häufigkeitsdaten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und spricht sich für ein bundeszentrales Kompetenzzentrum aus.

Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz

Vor dem Hintergrund tiefgreifender technologischer Entwicklungen steht der Kinder- und Jugendmedienschutz vor besonderen Herausforderungen. Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz identifiziert hier die dringendsten Bedarfe und erarbeitet Lösungen für eine Stärkung des Kinderschutzes in digitalen Fragestellungen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören in einer ersten Phase: Vermittlung von Technik-Expertise an relevante Zielgruppen im Kinderschutz, Prävention und Aufarbeitung.