AG „Kindgerechte Justiz“
„PRAXISLEITFADEN ZUR ANWENDUNG KINDGERECHTER KRITERIEN FÜR DAS FAMILIENGERICHTLICHE VERFAHREN“
In Kindschaftssachen werden Entscheidungen getroffen, die den Lebensweg von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wesentlich prägen. Kinder und Jugendliche erleben familiengerichtliche Verfahren aber oftmals als belastend. Im Zentrum dieses Praxisleitfadens steht deshalb die Frage, wie es gut gelingen kann, familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter, spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und zwar Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreterinnen Vertreter des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 09. November 2022 erstmals öffentlich vorgestellt.
Auf der > Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
können Sie über ein Formular ein Druckexemplar des Praxisleitfadens bestellen.