Die Ergebnisse des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gemeinsame Verständigung

Ziel des Nationalen Rates war es, bis Sommer 2021 erste konkrete Umsetzungsschritte zu erarbeiten, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt und Ausbeutung gegen Kinder und Jugendliche führen sollen.

Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen „Schutz“, „Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“ werden in der „Gemeinsamen Verständigung“ vorgestellt.

Die AG Forschung und Wissenschaft des Nationalen Rates hat "Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung zu (sexueller) Gewalt an Kindern und Jugendlichen" in Deutschland entwickelt. Der kompakte Auszug aus der "Gemeinsamen Verständigung" gibt einen kurzen Überblick über die Leitlinien und soll deren Verbreitung unterstützen.

Einzelne Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen 2022

AG „Kindgerechte Justiz“

„PRAXISLEITFADEN ZUR ANWENDUNG KINDGERECHTER KRITERIEN FÜR DAS FAMILIENGERICHTLICHE VERFAHREN“

In Kindschaftssachen werden Entscheidungen getroffen, die den Lebensweg von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wesentlich prägen. Kinder und Jugendliche erleben familiengerichtliche Verfahren aber oftmals als belastend. Im Zentrum dieses Praxisleitfadens steht deshalb die Frage, wie es gut gelingen kann, familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter, spricht ergänzend aber auch weitere Akteurinnen und Akteure des familiengerichtlichen Verfahrens an, und zwar Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreterinnen Vertreter des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 09. November 2022 erstmals öffentlich vorgestellt.

Auf der Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
können Sie über ein Formular ein Druckexemplar des Praxisleitfadens bestellen.

Einzelne Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen 2021

AG „Kindgerechte Justiz“

„PRAXISLEITFADEN ZUR ANWENDUNG KINDGERECHTER KRITERIEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN“

Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend. Daher ist es wichtig, dass betroffene Kinder und Jugendliche während des gesamten Verfahrens sensibel und altersentsprechend beteiligt und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umgesetzt werden. Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und soll bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden. Der Praxisleitfaden wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt.

Auf der Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
können Sie über ein Formular ein Druckexemplar des Praxisleitfadens bestellen.