
Der Nationale Rat zu Besuch beim Bundespräsidenten, 30. Juni 2021 | Foto: Bundesregierung / Stefanie Loos
Zusammen Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Fachpraxis und Betroffene arbeiten zusammen an Verbesserungen.
Umfassend Prävention, Intervention, Hilfen und Forschung sollen gemeinsam intensiviert werden.
Entschlossen Erste Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen liegen seit Juni 2021 vor.
„Der Nationale Rat ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer nationalen Strategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Die in 2021 vereinbarte „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates zeigt uns, was noch alles unternommen werden muss, damit in Bund, Ländern und Kommunen konsequent gehandelt wird. Sie bildet eine erste Basis. Jetzt geht es darum, zügig weiterzuarbeiten und eine maximale Verbindlichkeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen - beispielsweise bei der flächendeckenden Einführung von Schutzkonzepten, damit Kinder konkret geschützt oder mindestens Taten schnell und zielgerichtet aufgedeckt werden. Selbstverständlich muss auch werden, dass Betroffene einen Anspruch auf bedarfsgerechte Hilfen, Beratung und Begleitung haben. Es freut mich deshalb besonders, dass es über die Beteiligung des Betroffenenrates bei meinem Amt im Nationalen Rat gelungen ist, dass die notwendigen Schutz- und Hilfestrukturen vor Ort noch zielgerichteter und damit bedarfsgerecht identifiziert und ausgebaut werden können.“

Kerstin Claus
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs | Foto: Barbara Dietl

Betroffenenrat bei der UBSKM
„Für den Betroffenenrat sind die Zwischenergebnisse des Nationalen Rates eine wichtige Bestandsaufnahme und Bündelung von konkreten nächsten Schritten. Über 35 Jahre ehrenamtliches und professionelles Engagement, insbesondere in Fachberatungsstellen, aber auch die vergangenen elf Jahre haben gezeigt, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt und ihre Folgen nur gelingen kann, wenn klare und kontinuierlich finanzierte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im Mittelpunkt des Handelns müssen zwingend die Beteiligung und die Bedarfe von Betroffenen stehen. Notwendig sind der konsequente Ausbau von spezialisierten Fachberatungsstellen, die umfassende Implementierung von Kinderrechten sowie die inhaltliche Verankerung spezifischer Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes - in allen Bereichen der Gesellschaft. Alle Bundesländer sind gefordert, spezielle Strukturen gegen sexualisierte Gewalt zu schaffen. Unser gemeinsames Ziel ist die längst überfällige gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme, denn alle Betroffenen haben unabhängig vom Tatkontext das Recht auf Schutz und Aufarbeitung, Unterstützung und Hilfen.“
Zum BetroffenenratErste konkrete Umsetzungsschritte für Verbesserungen wurden bis Juni 2021 erarbeitet
Von den Mitgliedern des Nationalen Rats wurden bis Juni 2021 in einer „Gemeinsamen Verständigung“ Ziele und konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen, sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führen sollen.
Der Nationale RatZusammenarbeit auf allen Ebenen fördern und stärken
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein Einzelphänomen, es betrifft die Verantwortung von Politik und Gesellschaft im Kern und kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bekämpft werden. Der Nationale Rat führt langfristig und interdisziplinär einen Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, um Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene , die von sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in ihrer Kindheit betroffen waren, weiter voranzubringen. Dem Gremium gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM an.
Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern:
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Schutz und Hilfen
Schutzkonzepte in Bildung, Erziehung, der Behindertenhilfe und in der Freizeit, Interdisziplinäre Diagnostik, Schutz- und Hilfeplanung, gewaltspezifische Hilfeangebote im Gesundheits- und Jugendhilfebereich sowie im SER
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Kindgerechte Justiz
Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, verbesserter Zugang zum Recht, interdisziplinäre Kooperation und Qualifizierung von Personen
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Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperationen
Identifizierung und Hilfen für minderjährige Opfer von Menschenhandel, Online-Kontaktanbahnung und sexuelle Ausbeutung, Aufklärung und Unterstützung bei organisierter und ritueller Gewalt
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Forschung und Wissenschaft
Erhebung der Prävalenz und den Entwicklungsverläufen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und Partizipation Betroffener an quantitativen Forschungsvorhaben