
Foto: Janine Schmitz/photothek.net
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Forum für den Dialog von Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern aus Politik und Gesellschaft
ZusammenBund, Länder und Kommunen arbeiten zusammen an Verbesserungen.
UmfassendPrävention, Intervention, Hilfen und Forschung werden gemeinsam intensiviert.
EntschlossenErste Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden bis Sommer 2021 vorgelegt.
Bundesregierung_JescoDenzel-(2).jpg)
Franziska Giffey
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Foto: Bundesregierung / Jesco Denzel
„Sexualisierte Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche sind keine Einzelfälle, sondern ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht. Daher ist es wichtig, dass wir beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch alle an einem Strang ziehen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie gut aufwachsen. Daher müssen wir alle zusammen für wirksame Schutzkonzepte und Hilfen sorgen. Das Bekenntnis zur Zusammenarbeit ist fast zehn Jahre nach dem Runden Tisch 'Sexueller Kindesmissbrauch' ein weiterer wichtiger Schritt und ein Startschuss für einen Schulterschluss auf höchster Ebene zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Verantwortungsträgern, Wissenschaft und Betroffenen.“
„Wenn wir uns die unverändert hohen Fallzahlen und die Missbrauchsfälle von Staufen, Lügde, Bergisch-Gladbach oder Münster vor Augen führen, ist völlig klar, dass tausende Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt sind. Studien der Weltgesundheitsorganisation weisen darauf hin, dass es pro Schulklasse ein bis zwei Kinder in Deutschland gibt, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren. Jede und jeder kennt also ein Kind mit dieser furchtbaren Erfahrung. Sexuelle Gewalt ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern gesellschaftlicher Alltag – und das dürfen wir nicht weiter hinnehmen. Für die Arbeit des Nationalen Rats habe ich mir große Ziele gesetzt: Der Nationale Rat soll interdisziplinär den Kampf gegen sexuellen Missbrauch und seine Folgen voranbringen und Wege finden, wie die hohe Zahl von Missbrauchsfällen deutlich gesenkt und Hilfen für betroffene Menschen verbessert werden können.“

Johannes-Wilhelm Rörig
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs | Foto: UBSKM / Christine Fenzl

Betroffenenrat beim UBSKM
Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs | Foto: Janine Schmitz/photothek.net
„Erstmalig werden Betroffene mit ihrer fachlichen Expertise und ihrem Erfahrungswissen von Beginn an in diese gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen einbezogen. Für den Betroffenenrat ist das ein Erfolg auch seiner Arbeit in den vielfältigen Themenfeldern gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten und verschiedenen Ministerien der Bundesregierung. Wir setzen durch die Arbeit des Nationalen Rats auf ein gestärktes konsequentes Handeln mit dem Ziel, am Bedarf Betroffener orientiert in flächendeckende Unterstützung und Hilfe, in Fachberatungsstellen, in Ausbildung und Qualifizierung, in Aufarbeitung und Prävention zu investieren.“
Zum BetroffenenratKonkrete Umsetzungsschritte für Verbesserungen erarbeiten
Von den Mitgliedern des Nationalen Rats werden bis Sommer 2021 Ziele und konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, die dauerhaft zu Verbesserungen bei Prävention, Intervention und Hilfen, sowie bei Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führen sollen.
Der Nationale RatZusammenarbeit auf allen Ebenen fördern und stärken
Das Ausmaß sexualisierter Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche ist hoch. Politik und Gesellschaft können sexualisierte Gewalt nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung verringern. Der Nationale Rat führt einen Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, um Schutz und Hilfen für Menschen, die von sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in ihrer Kindheit betroffen waren oder sind, weiter voranzubringen. Dem interdisziplinären Gremium gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis auch Mitglieder des Betroffenenrats beim UBSKM an.
Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen zu vier Themenfeldern
-
Schutz und Hilfen
Schutzkonzepte in Bildung, Erziehung, der Behindertenhilfe und in der Freizeit, Interdisziplinäre Diagnostik, Schutz- und Hilfeplanung, gewaltspezifische Hilfeangebote im Gesundheits- und Jugendhilfebereich sowie im SER
-
Kindgerechte Justiz
Qualität der Anhörung und der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, verbesserter Zugang zum Recht, interdisziplinäre Kooperation und Qualifizierung von Personen
-
Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation
Identifizierung und Hilfen für minderjährige Opfer von Menschenhandel, Online-Kontaktanbahnung und sexuelle Ausbeutung, Aufklärung und Unterstützung bei organisierter und ritueller Gewalt
-
Forschung und Wissenschaft
Erhebung der Prävalenz und den Entwicklungsverläufen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und Partizipation Betroffener an quantitativen Forschungsvorhaben
Sitzungen
-
Konstituierende Sitzung
Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, fand die konstituierende Sitzung des Nationalen Rats am 2. Dezember 2019 in Berlin statt.
-
Arbeitsgruppe "Schutz und Hilfen"
1. Sitzung: 08. Oktober 2020, 10.00 Uhr - 16.00 Uhr, Themenschwerpunkt „Schutz“
1. Sitzung: 09. Oktober 2020, 09:00 Uhr – 17:30 Uhr, Themenschwerpunkt „Hilfen“
2. Sitzung: 11. Mai 2021, Themenschwerpunkt „Schutz“
2. Sitzung: 12. Mai 2021, Themenschwerpunkt „Hilfen“
-
Arbeitsgruppe "Kindgerechte Justiz"
1. Sitzung: 06. November 2020, 09.00 Uhr - 17.30 Uhr
2. Sitzung: 30. April 2021
-
Arbeitsgruppe „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“
1. Sitzung: 30. Oktober 2020, 09:00 Uhr - 17.30 Uhr
2. Sitzung: 23. April 2021
-
Arbeitsgruppe „Forschung und Wissenschaft“
1. Sitzung: 05. November 2020, 10.00 Uhr - 16.00 Uhr
2. Sitzung: 29. April 2021