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„Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Beim Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Leute aus Politik und Gesellschaft.

Vor zehn Jahren gab es den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010/11).

Die Bundesregierung hat ihn organisiert.

Aus dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ ist der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt entstanden.

 

„Starke Zusammenarbeit“

Im Nationalen Rat sind Deutschland, Bundesländer und Gemeinden vertreten.

Sie wollen, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weniger wird.

Sie planen, für alle Hilfe, Beratung und Informationen anzubieten.

Der Nationale Rat ist wichtig für die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Beim Nationalen Rat arbeiten verschiedene Leute aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft sowie Fachleute.

Die Mitglieder aus dem Betroffenenrat sind dabei.

 

„Wer hat ihn gemacht?“

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs von 2011 bis 2022, haben eingeladen.

Es gab eine große Sitzung im Dezember 2019.

Dabei waren 40 hochrangige Leute vom Staat und nichtstaatliche Leute.

Sie haben sich im Bundesfamilienministerium getroffen.

Es gibt die Arbeitsgruppen „Schutz und Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“.

Dort arbeiten weitere Leute.

 

Wie wir arbeiten

Der Nationale Rat hat vier Arbeitsgruppen.

Sie haben im Herbst 2020 ihre Arbeit angefangen.

Sie wollen zusammen überlegen und besprechen.

Im Sommer 2021 wollen sie ihre Arbeit (Ergebnisse) zeigen.

 

Ziel: Ergebnisse im Sommer 2021

Sexualisierte Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche sind nicht selten.

Sie können überall passieren.

Sie sind ein Problem.

Der Nationalen Rat wird bis Sommer 2021 viel überlegen und besprechen.

Sie wollen gute Ideen erarbeiten.

Sie wollen Kinder und Jugendliche sowie Eltern, Lehrer und viele andere Menschen aufklären.

Damit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weniger wird.

Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt werden.

Wenn was passiert, sollen sie schnell Hilfe bekommen.

Es muss besser geforscht werden (Wissenschaft).

Die Arbeit wird in vier Arbeitsgruppen gemacht.

Es gibt „Schutz und Hilfen“, „Kindgerechte Justiz“, „Ausbeutung und internationale Kooperation“ sowie „Forschung und Wissenschaft“.

 

„Schutz und Hilfen“

Die Arbeitsgruppe „Schutz und Hilfen“ hat zwei Arbeitsgruppen „Schutz“ und „Hilfen“.

In der Arbeitsgruppe „Schutz“ arbeiten sie an Ideen und Lösungen, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

Die Lösung soll es für Schule, Kindergarten und Familie geben.

Die Lösung soll es auch für Werkstätten, Wohnheime, Wohngemeinschaften und in der Freizeit (Kirche, Jugendclub und viele andere) geben.

Sie denken, dass sie auch im Internet den jungen Menschen besser helfen müssen.

Sie wollen überlegen, wie Schutz besser und schneller zu bekommen ist.

Kinder und Jugendliche sollen wissen, wie sie sich schützen.

Sie müssen auch wissen, wo sie Hilfe bekommen.

Das Personal wie Lehrer, Erzieher und Betreuer brauchen Ausbildung.

Die Arbeitsgruppe „Hilfen“ hat vier Themen:

1. Untersuchungsergebnis (Wie läuft die Diagnose ab?)

2. Schutz und Hilfe

3. Angebote im Gesundheitsbereich (Arzt, Pflege, Therapie) und im Jugendhilfebereich (Jugendarbeit, Jugendwohngruppe)

4. Soziales Recht

 

„Kindgerechte Justiz“

Die Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ hat vier Themen:

1. Polizei und Gerichte sollen besser werden. Sie müssen wissen, wie sie richtig handeln müssen.

2. Kinder und Jugendliche sollen bessere Rechte bekommen.

3. Sie wollen mit verschiedenen Bereichen mehr zusammenarbeiten. Sie können dann schnell helfen.

4. Das Personal muss besser ausgebildet sein.

 

„Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“

Die Arbeitsgruppe „Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation“ will Hilfe geben.

Es gibt junge Kinder und Jugendliche im Menschenhandel.

Auch im Internet gibt es zu leicht Kontakt zum Täter.

Täter nutzen Kinder und Jugendliche für Sex aus.

Die Gewalt ist oft gut organisiert. Sie muss gestoppt werden. Kinder und Jugendliche und andere Menschen sollen besser aufklärt sein.

 

„Forschung und Wissenschaft“

Die Arbeitsgruppe „Forschung und Wissenschaft“ will überlegen.

Warum passiert sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche?

Woher kommt sexuelle Gewalt?

Wie häufig kommt sexuelle Gewalt vor?

Es gibt wenig Informationen, wo und wie es passiert. Es gibt Leute, die verheimlichen. Das macht Forschung schwer.

Die Wissenschaftler wollen forschen. Sie wollen Gründe finden. Sie wollen herausfinden, wie Kindern und Jugendlichen Schutz gegeben werden kann.

Menschen, die selbst Opfer von sexueller Gewalt waren, sollen Forscher beraten.

 

Navigation der Website

 

„Wie können Sie die Internetseite benutzen?“

Die Internetseite www.nationaler-rat.de wird von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (USBKM) organisiert.

Sie arbeitet mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen.

Beim Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Leute aus Politik und Gesellschaft.

Ganz oben links ist das Logo des Nationalen Rates.

Wenn Sie darauf drücken: dann kommen Sie auf die Hauptseite.

Die Hauptseite hat drei Themen „Der Nationale Rat“, „Themen“ und „Sitzungen“.

Auf „Nationaler Rat“ werden die Arbeit und Ziele vorgestellt.

Bei „Themen“ gibt es Informationen über vier Arbeitsgruppen.

Bei „Sitzungen“ gibt es Informationen zu Terminen.

 

Auf der Startseite Nationaler Rat stehen drei kleine Texte. Sie werden Zitate genannt.

Dabei ist:

- Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

- Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

- Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

 

„Der Betroffenenrat“ hat eine eigene Internetseite. Bitte daraufklicken. Dort werden Namen vorgestellt.

Auf der Internetseite gibt es Informationen zu den Zielen vom Nationalen Rat.

Dort werden die vier Arbeitsgruppen vorgestellt.

Zu jeder Arbeitsgruppe ist ein Text zu lesen.

Am 2. Dezember 2019 fand erste Sitzung statt.

Franziska Giffey (ehemalige Bundesfamilienministerin) und Johannes-Wilhelm Rörig (ehemaliger Unabhängiger Beauftragter) haben sie organisiert.

 

Es gibt Namensliste, Protokoll und Informationen über die Arbeit.

Ganz unten sehen Sie: Impressum, Datenschutz, Kontakt und Presse.

Es gibt barrierefreie Seiten

- „Leichte Sprache“,

- „Gebärdensprache“

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

„Erklärung zur Barrierefreiheit“

Es gibt die EU-Richtlinie 2016/2102. Und es gibt auch deutsche Gesetze.

Sie sagen, wie Internet barrierefrei aussieht.

Das Thema ist die Internetseite www.nationaler-rat.de.

Sie gehört der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

 

„Ist die Internetseite barrierefrei?“

Die Internetseite www.nationaler-rat.de ist barrierefrei.

Sie wurde durch BITV-Selbsttest geprüft.

BITV ist die Abkürzung für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.

 

„Rückmeldung und Kontakt“

Sie möchten fragen?

Oder Sie haben festgestellt, sie ist nicht barrierefrei?

Sie können schreiben oder anrufen.

 

Kontaktdaten:

Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Glinkastraße 24

10117 Berlin

 

Telefon: +49 (0)30 18555 – 1555

Fax: +49 (0)30 18555 - 4 1555 E-Mail:

barrierefreiheit(at)nationaler-rat.de

 

„Schlichtungsverfahren“

Wenn das Bundesministerium es nicht ändern kann oder nichts macht.

Und Sie sind nicht zufrieden.

Es gibt ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Es wird gesagt, dass es eine Schlichtungsstelle (§ 16 BGG) gibt.

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig.

Sie kann vielleicht das Problem lösen.

Für die BGG ist der Behindertenbeauftragte des Bundes verantwortlich.

Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de gibt es mehr Informationen.

 

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

 

Telefon: +49(0)30 18 527-2805

Fax: +49(0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Webanalyse / Datenerfassung

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